Bewerbung und Auswahlverfahren in Dänemark

Hier erläutern wir euch, wie ihr euch für das Studium in Dänemark bewerbt.

Gleich vorab ein heißer Tipp: Nahezu alle Hochschulen - nicht nur in Dänemark, sondern weltweit - haben ein sogenanntes International Office. Das International Office ist der Ansprechpartner für alle Bewerber aus dem Ausland. Gesprochen wird in der Regel Englisch. Wenn ihr also irgendwas nicht versteht oder euch Informationen fehlen, nehmt Kontakt mit dem International Office auf!
Hier zwei Beispiele:
International Office der KU - Universität Kopenhagen
International Office der SDU - University of Southern Denmark

Bewerbung in Dänemark: Termine und Fristen

1. Februar: Bewerbungen für ein Studium in Dänemark sind jeweils ab 1. Februar möglich.

1. März: Für Bewerber mit einer anderen als der dänischen Hochschulreife gilt: Die Bewerbung muss bis zum 1. März, 12:00 Uhr, abgeschlossen sein. Genauer: Bis dahin musst du der Hochschule deine Unterschrift auf der "signature page" nicht nur gesendet haben - sie muss dort auch angekommen sein. Mehr dazu unten.

5. Juli: Bis zum 5. Juli, 12:00 Uhr, kannst du deine Prioritätenliste der Bewerbungen noch verändern.
Vorsicht: Bewerber mit dänischer Hochschulzugangsberechtigung können sich noch bis 5. Juli bewerben - nicht aber Bewerber mit nicht-dänischen Schulabschlusszeugnissen!

30. Juli: Bis zum 30. Juli erhältst du von optagelse.dk eine Antwort auf deine Bewerbung. Darin erfährst du, ob du einen Studienplatz erhalten hast oder auf einer Nachrückerliste stehst, und wenn ja: wo, oder ob du vielleicht keinen Studienplatz angeboten bekommst. Du erhältst also, auch wenn du dich bei mehreren Hochschulen beworben hast, nur ein Antwortschreiben.

Bewerbung in Dänemark: Unterlagen nachreichen

Am 1. März ist der Bewerbungsschluss - da stecken viele noch mitten im Abitur! Keine Sorge. Du kannst auf jeden Fall noch Unterlagen nachreichen. Zum Beispiel das Abi-Zeugnis. Bis wann müssen Unterlagen (Attachments) zur Bewerbung nachgereicht werden? Dafür gibt es keine allgemeine Frist, das legen die Hochschulen selbst fest. Also auf der Website schauen.

Mehr über die Zulassungsvorraussetzungen in Dänemark

Anerkennung und Übersetzung deiner Zeugnisse

Die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die Fachhochschulreife sowie die fachgebundene Hochschulreife werden auch in Dänemark anerkannt und berechtigen wie in Deutschland zum Studium an Universitäten bzw. an Fachhochschulen (Colleges). In Dänemark werden deutschsprachige Zeugnisse in der Regel anerkannt, brauchen also nicht übersetzt werden. Kläre das mit Optagelse (s. u.) bzw. dem Internationale Office der Hochschule ab!

Studieren in Dänemark: Wo bewerbe ich mich?

Die Bewerbung für alle Bachelorstudiengänge (1. Semester) erfolgt bei Optagelse.dk, der zentralen dänischen Einrichtung für die Studienbewerbung. Dort füllst du (online) die Formulare aus und dort lädst du alle Unterlagen hoch. Nur die unterschriebene "Signature page" schickst du an die Hochschule. Das Formular bekommst du bei der Optagelse-Bewerbung.
Hochschulwechsler, die sich für höhere Semester bewerben und Bewerber für Masterstudiengänge bewerben sich hingegen direkt bei den Hochschulen.

Studieren in Dänemark: Die Bewerbung bei optagelse.dk

Optagelse.dk bietet neben der dänischsprachigen auch eine englischsprachige Bewerbungsprozedur an. Dort kann man sich allerdings ausschließlich für die vollständig englischsprachigen Studiengänge bewerben.
Beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen kann es Probleme geben, wenn die Dateien sehr groß sind: Ein file darf maximal 100MB haben. Also ggf. in mehrere files aufteilen.

Studieren in Dänemark: Kann ich mich für mehrere Studiengänge bewerben?

Ja. Du kannst dich gleichzeitig für maximal 8 Studiengänge der gleichen oder unterschiedlicher Hochschulen bewerben. Die Reihenfolge ist wichtig, denn es handelt sich um eine Prioritätenliste. Während du diese Liste anlegst, kannst du die Prioritäten durch verschieben verändern. Nach dem Bewerbungsschluss kannst du zwar keine neuen Bewerbungen hinzufügen, aber die Prioritäten noch bis zum 5. Juli neu ordnen.

Bewerbung unterschreiben / Unterschrift: die "signature page"

Für jede der bis zu 8 Bewerbungen musst du eine Unterschrift auf einem Formular, der "signature page", leisten. Für das pdf-Formular findest du bei jedem Studiengang auf deiner Prioritätenliste einen Button. Formular 'signature page' ausdrucken und handschriftlich (handschriftlich!) unterschreiben. Die unterschriebene 'signature page' musst du nun an die jeweiligen Hochschulen schicken. Bei den meisten Hochschulen ist das per EMail möglich, manchmal muss aber auch der postalische Weg gewählt werden.

Bewerbungsfrist: Wann muss die unterschriebene "signature page" ankommen?

Wenn deine unterschriebene "signature page" am 1. März, 12:00 Uhr, nicht bei der Hochschule ist, dann bist du für diesen Studiengang raus aus dem Spiel. Deswegen ist die Terminplanung sehr wichtig. Falls die Hochschule das EMail-Verfahren nicht anbietet, also die Unterschrift per "Schneckenpost" gesendet werden muss, dann musst du entsprechend Zeit einplanen. Die deutsche Post gibt an, dass Briefe nach Dänemark innerhalb von 6 - 8 Werktagen zugestellt werden sollten.

International Office

Nahezu alle Hochschulen - nicht nur in Dänemark, sondern weltweit - haben ein sogenanntes International Office.
Das International Office ist der Ansprechpartner für alle Bewerber aus dem Ausland. Arbeitssprache: In der Regel Englisch. Also: 1. Auf der Website gründlich nachlesen, die wichtigsten Infos findet ihr dort. 2. Wenn was offenbleibt: das International Office kontaktieren. Auf der Website der Hochschulen findet ihr es in der Regel schnell und dort werden euch auch die Kontaktmöglichkeiten genannt
Hier zwei Beispiele:
International Office der KU - Universität Kopenhagen
International Office der SDU - University of Southern Denmark

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Auswahlverfahren: Quota 1 und Quota 2

In den meisten Studiengängen findet in Dänemark kein Auswahlverfahren statt. Wer die allgemeinen und besonderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, dem wird ein Studienplatz angeboten. Es gibt jedoch auch Studiengänge, für die es mehr Bewerber als Plätze gibt. Dort findet eine Auswahl statt. Die Auswahl erfolgt in zwei Quoten: Quota 1 und Quota 2.

Quota 1: Auswahl nach Durchschnittsnote

In Quota 1 werden die Studienplätze nach dem Abiturnotendurchschnitt vergeben. Der Mindestdurchschnitt des gerade abgeschlossenen Zulassungsverfahrens wird immer am 30. Juli veröffentlicht.

Quota 2: Auswahl nach Verfahren der Hochschule

Quota 2 gibt den Hochschulen die Möglichkeit, ein eigenes Auswahlverfahren festzulegen. Darüber informiert man sich auf der Website der Hochschule. Meistens geht es dabei um Fächer, die man bis zum Abitur belegt haben muss und/oder um die Anzahl der Punkte, die man in bestimmten Fächern erreicht hat. Darüber informiert man sich auf der Website der Hochschule.